Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Auftrag

Für alle an die Puschmann Schädlingsbekämpfung schriftlich, mündlich oder telekommunikativ erteilten Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


§ 2 Auftragsinhalt

1.) Einzelaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen, Desinfektion und Taubenabwehr: 
Bei Einzelaufträgen wegen:
a) des Befalls von Ungeziefer, Schädlingen und Nagern schuldet die Puschmann Schädlingsbekämpfung das sach- und fachgerechte Verlegen des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen.
b) Desinfektion schuldet die Puschmann Schädlingsbekämpfung das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten Flächen.
c) Holzwechselarbeiten sind die Kosten in unserem angebotenen Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso Aufdecken und Freilegen der Sparren.
d) Bei Taubenabwehr schuldet die Puschmann Schädlingsbekämpfung die sach- und fachgerechte Verlegung der Taubenabwehrsysteme.
2.) Service-Verträge über Schädlingsbekämpfung
Bei Service-Verträgen zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet sich die Puschmann Schädlingsbekämpfung, in den im Service-Vertrag beschriebenen Örtlichkeiten die im gleichen Vertrag bezeichneten Schädlinge durch sach- und fachgerechte Verlegung des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen zu bekämpfen.
3.) Die Puschmann Schädlingsbekämpfung ist zur Entfernung von Tierkadavern und Präparaten nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
4.) Metallköderschienen und Kunststoff-Köderboxen, die im Rahmen der Auftragserteilung im Innen- und Außenbereich aufgestellt werden, sind vom Auftraggeber zu kaufen und gehen in dessen Eigentum über. Die Firma Puschmann Schädlingsbekämpfung schuldet nicht die Entsorgung dieser Fallen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§ 3 Gewährleistung

1.) Einzelaufträge
Ist das Verlegen des Bekämpfungsmaterials oder das Behandeln der befallenen Flächen fehlerhaft erfolgt, so ist die Puschmann Schädlingsbekämpfung zunächst zur kostenlosen, sach- und fachgerechten Nachbehandlung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbehandlung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, den Werklohn zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
2.) Service-Verträge
Treten nach der Behandlung, während der Laufzeit des Service-Vertrages, Schädlinge innerhalb von 3 Monaten auf, die zu bekämpfen waren, so ist die Puschmann Schädlingsbekämpfung zur kostenlosen sach- und fachgerechten Nachbehandlung verpflichtet, sofern das Verlegen des Bekämpfungsmaterials oder das Behandeln der befallenen Flächen fehlerhaft erfolgte.
3.) Geltung für Einzelaufträge und Wartungsaufträge
Der Auftraggeber muss festgestellte Mängel unverzüglich — bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen — nach Durchführung der Behandlung bei der Puschmann Schädlingsbekämpfung melden. Nach erfolglosem Nachbesserungsversuch der Puschmann Schädlingsbekämpfung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl den Werklohn zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.) Für die Nachbehandlung haftet die Puschmann Schädlingsbekämpfung im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Auftrag.
5.) Hat die Puschmann Schädlingsbekämpfung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der grob fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie unbeschränkt. Im Übrigen besteht die Haftung nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine von Puschmann Schädlingsbekämpfung für den betreffenden
Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Puschmann Schädlingsbekämpfung nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
6.) Unabhängig von einem Verschulden der Puschmann Schädlingsbekämpfung bleibt eine eventuelle Haftung wegen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Puschmann Schädlingsbekämpfung für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.) Der Anspruch auf kostenlose Nachbehandlung erlischt, sofern der Auftraggeber eine Ursache für den erneuten Befall gesetzt hat, z. B. Nichtbeachtung der erforderlichen Sauberhaltung von behandelten Räumen oder Entfernen, Verändern oder Beschädigen des Bekämpfungsmaterials, ferner des Unterlassens, Befallrisiken trotz entsprechenden Hinweises durch die Puschmann Schädlingsbekämpfung zu beseitigen (z. B. offene Zulauflöcher in Böden oder Wänden)
8.) Pflanzenschutz
Für die Haltbarkeit und Überlebensfähigkeit von Pflanzen im Bereich der behandelten Flächen kann keine Gewähr
übernommen werden.


§ 4 Preise und Zahlungen

1.) Es gilt jeweils die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.
2.) Zeigen sich bei der Durchführung des Auftrages Erschwernisse, die vorher nicht bekannt waren (falsche Angaben über Art und Umfang des Objektes durch den Auftraggeber) insbesondere nach telefonischer Preisauskunft ohne Ansicht des Objektes, so berechtigen diese die Puschmann Schädlingsbekämpfung eine angemessene Preisanpassung der vorher vereinbarten Preise wegen zusätzlicher, im Verhältnis stehender Material- und Lohnkosten zu verlangen.
3.) Aufrechnungen gegen Forderungen oder Zurückbehaltungsrechte der Puschmann Schädlingsbekämpfung sind nur mit Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig, die ausdrücklich als „unbestritten“ bezeichnet oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.) Die durchgeführten Arbeiten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Materialkosten und Zeitaufwand zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.
5.) Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % auf den Nettostundenpreis berechnet.
6.) Die Zuschläge (Notdienst) für außerhalb der Geschäftszeiten ausgeführte Tätigkeiten berechnen sich wie folgt:
  • 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr: 50 % auf den Nettostundenpreis
  • 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr: 100 % auf den Nettostundenpreis
7.) Zusätzlicher Zeitaufwand für von dem Aufraggeber zu vertretende Wartezeiten, etwa wegen unzutreffender Angaben, nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Zugangsbehinderungen oder aus ähnlichen Gründen, ist mit dem üblichen Stundensatz zu vergüten.


§ 5 Zahlungsbedingungen; Verzug

1.) Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar bei Auftragsdurchführung oder auf Rechnung. Für laufende Zahlungen im Rahmen eines Wartungsvertrages besteht zudem die Möglichkeit des Zahlungseinzugs per Lastschrift.
2.) Bei der Zahlung auf Rechnung beinhaltet die Rechnung die Bankverbindung sowie das konkrete Zahlungsziel, bis zu dem der Betrag auf dem Konto eingegangen sein muss.
3.) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Auftraggeber ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von seitens des Auftraggebers falsch übermittelten Daten der Bankverbindung entstehen.
4.) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Auftraggeber versandt wird, wird diesem mindestens eine Mahngebühr in Höhe von fünf EUR berechnet, sofern der Auftraggeber nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.


§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

1.) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, sofern seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Auftragnehmerin nicht bestritten wird.
2.) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Widerrufsrecht

1.) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht im Falle eines Vertragsschlusses unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns, Puschmann Schädlingsbekämpfung, Grillparzerstr. 3, 81675 München, Mail: info@puschmann-sbk.com, Tel.: 089 7245 8331, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Das Muster eines Widerrufs ist nachstehend abgedruckt. Sie können den Text verwenden, müssen das aber nicht.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Mustertext für einen Widerruf:
Puschmann Schädlingsbekämpfung 
Grillparzerstr. 3
81675 München
E-Mail: info@puschmann-sbk.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)/(in): Anschrift des/der Verbraucher(s)/(in):
Unterschrift des/der Verbraucher(s)/(in) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.

2.) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

3.) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.


§ 8 Haftung

1.) Unbeschränkte Haftung: Die Puschmann Schädlingsbekämpfung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
2.) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Puschmann Schädlingsbekämpfung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber unbedingt vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.


§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen oder seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten München.
2.) Das Vertragsrecht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 10 Salvatorische Klausel

Die vorbezeichneten Vereinbarungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.